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   BGH, 19.02.1952 - 1 StR 719/51   

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https://dejure.org/1952,255
BGH, 19.02.1952 - 1 StR 719/51 (https://dejure.org/1952,255)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1952 - 1 StR 719/51 (https://dejure.org/1952,255)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1952 - 1 StR 719/51 (https://dejure.org/1952,255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufsichtsverhältnis zwischen einem Kaufmann und seinen minderjährigen kaufmännischen Lehrlingen - Prokurist als Stellvertreter des Lehrherrs bei der Leitung und Ausbildung der Lehrlinge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 157
  • NJW 1952, 477
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 214/51
    Auszug aus BGH, 19.02.1952 - 1 StR 719/51
    In diesem Sinne hat der Senat schon im Urteil vom 12. Juni 1951 - 1 StR 214/51 - entschiedene Rechtlich abwegig ist die Ansicht der Revision, die aus dem Lehrverhältnis erwachsenen Pflichten der Erziehung, Ausbildung und Aufsicht seien grundsätzlich unteilbar; sie könnten daher nur im ganzen übertragen werden; wenn ein Kaufmann seinem Prokuristen die Leitung der Ausbildung übertrage, so gingen damit alle diese Pflichten auf diesen über.
  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
    Auszug aus BGH, 19.02.1952 - 1 StR 719/51
    Der Senat hat in BGHSt 1 S 231 schon dahin entschieden, dass nicht jedes Jugendarbeitsverhältnis als Aufsichts- oder Betreuungsverhältnis im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB angesehen werden kann.
  • BGH, 30.06.1953 - 1 StR 215/53

    Rechtsmittel

    Damit mag dem Angeklagten zwar in gewissem Umfange die "Aufsicht" im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB - die nur in besonderen Fällen dem Lehrherrn obliegende Pflicht zur "Erziehung" oder "Betreuung" kommt hier nicht in Betracht - über Marianne Sc. entzogen gewesen sein (vgl. u.a. BGHSt 2, 157).

    Selbst wenn aber der Buchhalterin die vollständige Ausbildung der Sc. übertragen worden wäre, hätte dem Angeklagten als einem der beiden Lehrherrn, nicht aber der Buchhalterin, die aus § 76 Abs. 3 HGB sich ergebende Pflicht zur Beaufsichtigung des Mädchens im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB, wenn auch, wie erwähnt, nicht in vollem Umfang, obgelegen (vgl. BGHSt 2, 157, 159); diese Beaufsichtigungspflicht erstreckte sich nicht allein, wie das Landgericht offenbar annimmt, auf die Arbeit der Schulte, sondern auch auf ihr sonstiges Verhalten.

  • BGH, 31.03.1993 - StB 4/93

    Anwendung deutschen Strafrechts auf von Ausländern im Ausland an Nichtdeutschen

    In diesem Sinne materieller Strafbarkeit, die für die der Angeklagten zur Last gelegten Mordtaten nach libanesischem Strafrecht gegeben ist, ist das Merkmal der Bedrohung mit Strafe am Tatort in der Rechtsprechung zu § 7 StGB und den ihm vorausgegangenen vergleichbaren Regelungen des deutschen internationalen Strafrechts bisher aufgefaßt worden (RGSt 40, 402, 403; BGHSt 2, 159, 160 f [BGH 19.02.1952 - 1 StR 719/51]; BGH NJW 1954, 1086; BGH GA 1976, 242; KG JR 1988, 346; OLG Düsseldorf NJW 1983, 1277, 1278 [OLG Düsseldorf 03.11.1982 - V 15/82 (3)] und NStZ 1985, 268; ebenso Tröndle in LK StGB 10. Aufl. § 7 Rdn. 6 und in Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 7 Rdn. 7 i.V.m. Rdn. 9).
  • BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55

    Rechtsmittel

    Daß der Angeklagte im Hauswesen die Aufsicht seiner Haushälterin überlassen hatte, entlastet ihn ebensowenig wie der Umstand, daß das Mädchen mit den Unzuchtshandlungen einverstanden war (BGHSt 1, 71; 2, 157) [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50].
  • BGH, 08.04.1954 - 4 StR 866/53

    Rechtsmittel

    Daß zwischen einem kaufmännischen Lehrling und seinem Ausbildungsleiter ein Überordnungs- und Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von § 174 Nr. 1 StGB besteht, unterliegt keinem Zweifel (BGHSt 2, 157).
  • BGH, 01.12.1959 - 5 StR 469/59

    Rechtsmittel

    Auch in diesem Fall behält er, mindestens in aller Regel, die in § 76 Abs. 3 HGB bezeichnete Aufsichtspflicht (BGHSt 2, 157 ff).
  • BGH, 07.08.1958 - 2 StR 288/58

    Rechtsmittel

    Für die neue Entscheidung wird darauf hingewiesen, daß der Lehrling F. mehreren Personen zur Ausbildung und Aufsicht im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB anvertraut gewesen sein kann und daß deshalb seine Unterstellung unter den Ausbildungssteiger Kramer ein gleichzeitiges Betreuungsverhältnis des Angeklagten nicht ausschließt (BGHSt 2, 157).
  • BGH, 19.06.1952 - 3 StR 40/52

    Rechtsmittel

    Es wäre allerdings zu erwägen; ob dann für den Angeklagten auf Grund des § 76 Abs. 3 HGB Verpflichtungen entstanden sein können, die die Anwendung des § 174 Nr. 1 StGB rechtfertigen (vgl. BGHSt 2, 157).
  • BGH, 21.03.1952 - 1 StR 546/51
    An dieser Eigenschaft änderte entgegen der Auffassung der Revision nichts, dass neben dem Angeklagten ein "Lehrlingspate" bestellt war (RGSt 32, 59 und für § 174 Nr. 1 n.F. das zum Abdruck bestimmte Urteil des Senats 1 StR 719/51 vom 19. Februar 1952).
  • BGH, 04.03.1952 - 1 StR 841/51
    Wenn sie das unterliessen und dadurch zu erkennen gaben, dass sie selbst von ihr keine weitere Aufklärung des Sachverhalts erwarteten, so ist nicht ersichtlich, inwiefern hier das Gericht durch die Unterlassung weiterer Fragen seine Aufklärungspflicht verletzt haben soll (BGH Urteil 1 StR 719/51 vom 19. Februar 1952).
  • BGH, 01.07.1954 - 4 StR 142/54

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die Behauptung, an einen Verfahrensbeteiligten sei eine bestimmte Frage nicht gerichtet worden, grundsätzlich nicht die Aufklärungsrüge (vgl. 4 StR 4/50 vom 7. Februar 1952; 1 StR 719/51 vom 19. Februar 1952; 4 StR 885/51 vom 5. September 1952; 5 StR 701/52 vom 19. Februar 1953).
  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 691/57

    Rechtsmittel

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